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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Anlagen: Area 46 Lasertag Hannover, Nordfelder Reihe 19, 30159 Hannover. 

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Betreiber der Einrichtungen Area 46 Lasertag Hannover ist Area 46 Lasertag Bremerhaven GmbH & Co.KG, Waller Heerstraße 46, 28217 Bremen.

 

​Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem Zeitpunkt des Betretens der jeweiligen Anlage und haben Bestand bis zu ihrem Verlassen. Ferner gilt ein Teil der AGB auch für die Benutzung der Außenflächen.

 

§ 1 Nutzung

Das Betreten der Anlagen sowie die Benutzung der Spielflächen erfolgt auf eigene Gefahr, sofern der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht ordnungsgemäß nachkommt! Für Unfälle oder Verletzungen, die nicht aus einem Fehlverhalten des Betreibers resultieren, wird keine Haftung übernommen. Das Verändern, Besteigen und Beschädigen von Hindernissen und Dekorationen ist untersagt und kann Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Das Rennen oder Umherlaufen ist aus Sicherheitsgründen verboten. Es wird keine Haftung für während des Spiels beschädigte Kleidung übernommen, sofern der Betreiber nicht durch ein Fehlverhalten dazu beigetragen hat. Die Benutzung von Taschenlampen oder anderen Lichtquellen während des Spiels ist untersagt. Die Spielfläche ist frei von sperrigen Gegenständen zu betreten. Persönliche Gegenstände (Schmuck, Geldbörse etc.) sind so am Körper zu verstauen, dass sie nicht verloren gehen können. Für verlorene oder abhandengekommene Gegenstände übernimmt der Betreiber keine Haftung. Befinden sich innerhalb oder außerhalb der Anlagen Schließfachschränke, so ist deren Benutzung freiwillig und verpflichtet nicht zur Aufbewahrung von Gegenständen oder Sachen. Eine Inanspruchnahme der Leistungen des Betreibers ist nicht an den Einschluss persönlicher Gegenstände gebunden. Bei Verlust aus Schließfächern übernimmt der Betreiber keine Haftung. Vor jedem Spiel erfolgt eine umfangreiche Regel- und Sicherheitseinweisung. Speisen und Getränke sind auf den Spielflächen verboten. Betrunkene oder unter Drogen stehende Personen sind vom Spiel ausgeschlossen und können des Hauses verwiesen werden. Personen, die sich während des Spiels oder davor/danach in gewalttätige Auseinandersetzungen verwickeln, werden vom Spiel ausgeschlossen und des Hauses verwiesen. Für das Spiel ist ein Mindestalter von 6 Jahren Voraussetzung. Personen mit körperlicher oder geistiger Behinderung, sind nur dann vom Spiel ausgeschlossen, wenn ihre Beeinträchtigung ihre persönliche Sicherheit während des Spiels gefährden würde. Das selbe gilt für Personen mit Achluophobie (Angst vor der Dunkelheit) oder Nachtblindheit. Der Betreiber behält sich aus Sicherheitsgründen das Entscheidungsrecht vor. Dem Betreiberpersonal ist Folge zu leisten. Verstoß gegen einzelne oder alle Regeln und Anweisungen sowie Zuwiderhandlung hat den Spielausschluss zur Folge und kann ggf. mit Hausverbot belegt werden. Es gilt das Hausrecht. Zusätzlich findet das JuSchG Anwendung.

 

§ 2 Sicherheit

Für die Sicherheit auf den Spielflächen (in Bezug auf Hindernisse u. Dekorationen) und des Spielgeräts ist der Betreiber verantwortlich. Diese Sicherheit wird durch tägliche Kontrollen der Spielflächen und des Spielgeräts sowie der Wartung dergleichen gewährleistet. Sämtliche Hindernisse u. Dekorationen sind so entworfen und gefertigt, dass von ihnen keine Verletzungsgefahr ausgeht, solange der Besucher/Spieler nicht gegen die Verbote und Gebote aus § 1 verstößt. Für die persönliche Sicherheit des Spiels trägt der Spieler selbst die Verantwortung. Dies gilt auch für die Tatsache, dass die Spielflächen abgedunkelt sind. Im eintretenden Notfall (Brand, Unfall etc.) werden die Spielflächen bzw. die Anlagen umgehend geräumt.  Aus Sicherheitsgründen sind überall in den Anlagen Notstromlampen installiert. Im Notfall ist dem Betreiberpersonal uneingeschränkt Folge zu leisten. Im Brandfall ist den Notausgangsmarkierungen in den Räumen und über den Türen ins Freie zu folgen.

 

§ 3 Spielgerät

Die Benutzung des Spielgeräts erfolgt auf eigene Gefahr. Für Verletzungen seiner selbst oder Anderer durch unsachgemäße Benutzung des Spielgeräts haftet der Spieler. Das Spielgerät ist pfleglich und sorgfältig zu behandeln. Der Bedienungsanweisung ist Folge zu leisten. Unsachgemäße, fahrlässige oder grob fahrlässige Bedienung/Behandlung des Spielgeräts, auch vorsätzlich, hat den Spielausschluss zur Folge und berechtigt den Betreiber im Fall der Beschädigung zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Ferner kann der Betreiber Umsatzausfall für das betroffene Spielgerät geltend machen, so lange bis Ersatz beschafft ist. Bei beschädigtem Spielgerät wird in erster Linie die günstigste Variante, nämlich die Reparatur versucht. Ist dies auf  Grund der Beschädigung nicht möglich, so muss der Verursacher für den Neuanschaffungspreis des Spielgeräts aufkommen. Der Ausgleich eines Zeitwerts ist nicht möglich.

 

§ 4 Preise

Die Spielpreise sind der aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Preislisten hängen an verschiedenen Stellen in den Anlagen aus oder können auf der Homepage eingesehen werden. Es gilt der Preis am Counter. Sollte sich zwischen Buchung und Spielantritt der Preis offiziell geändert haben, so gilt der günstigste Preis. Der Preis ist vor Spielantritt am Counter in der jeweiligen Anlage zu bezahlen. Es besteht die Möglichkeit der bar- sowie der bargeldlosen Zahlung. Die Entscheidung obliegt dem Betreiber. Gutscheine sind vor Bezahlung anzumelden. Eine nachträgliche Verrechnung oder Auszahlung ist nicht möglich. Preislisten sowie Preise, insbesondere Aktions- und Werbepreise, gelten nur so lange bis diese durch neue Preislisten ersetzt werden oder ihr Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist. Sämtliche Preise in den Anlagen beinhalten 16% gesetzl. MwSt sowie 5% für Außerhaus-Waren. Preise für das Speisen- und Getränkeangebot hängen am Counter aus oder können auf der Homepage eingesehen werden. 

 

§ 5 Spiel

Ein Single-Play (eine Spielrunde) dauert 15 Min. Auf Grund der möglichen körperlichen Belastung behält sich der Betreiber das Recht vor nach Abwägung im Einzelfall zwischen den Spielrunden für Spieler eine Unterbrechung anzuordnen, sofern dies erforderlich ist. Der Betreiber hat das Recht, bei zu kleinen Spielergruppen diese mit anderen Gruppen oder Spielern zusammenzuführen, um eine bessere Auslastung der Spielflächen zu erzielen. Ein Anrecht, die Spielflächen alleine oder ausschließlich mit seiner Gruppe zu nutzen besteht nicht. Vor jedem Spiel erfolgt eine Regel- und Sicherheitseinweisung. Sollte diese auf Grund von zu viel Unruhe oder Unaufmerksamkeit zu lange dauern, behält sich der Betreiber das Recht vor diese Zeit von der Spielzeit abzuziehen. Spielabbruch oder Spielausschluss auf Grund von Fehlverhalten nach §§ 1, 3 & 8 berechtigt nicht zur Spielfortführung oder Spielersatz für den verursachenden Besucher/Spieler. Sind andere Spieler unverschuldet vom Spielabbruch betroffen, so kann der Betreiber Schadensersatz vom verursachenden Besucher/Spieler verlangen, um eventuell enstandene Kosten auszugleichen, sofern dies erforderlich ist. Spielabbruch auf Grund von Notfällen berechtigt zum Spielersatz, sofern der Notfall nicht durch die Spieler selbst ausgelöst wurde.

 

§ 6 Kinder & Jugendliche

Die Anlagen ist so gestaltet, dass sie bedenkenlos von Kindern & Jugendlichen genutzt werden kann. Die Themenwelten sind so gestaltet, dass Kinder & Jugendliche damit nicht überfordert sind. Allerdings liegt die Entscheidung hierfür in der Gewalt der Eltern oder der verantwortlichen Aufsichtsperson. Der Betreiber wird diese Entscheidungsgewalt nicht für sich beanspruchen, jedoch hat er das Recht bei offensichtlicher Überforderung Kinder & Jugendliche vom Spiel auszuschließen. Bei Schäden und Fehlverhalten durch Kinder und Jugendliche nach §§ 1, 3 & 8, haften in erster Linie die leiblichen Eltern bzw. die verantwortlichen personensorge- und erziehungsberechtigten Personen, auch wenn diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor Ort sind. Verantwortliche Aufsichtspersonen, die nicht die leiblichen Eltern sind, können bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht mit in Haftung genommen werden. Dies gilt insbesondere bei Kindergruppen. Die Aufsichtspflicht obliegt nicht dem Betreiber. Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung einer mit ihrer Aufsicht betrauten volljärigen Person die Minigolf-Spielflächen betreten und benutzen. Kindern & Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Begleitung einer verantwortlichen personensorge- oder erziehungsberechtigten Person ist der Aufenthalt in der Minigolf-Anlage bis 20 Uhr gestattet. Jugendlichen ab 16 Jahren ist der Aufenthalt bis 24 Uhr gestattet. Aus Gründen der Sicherheit ist der Betreiber dazu berechtigt, Kindern & Jugendlichen auch früher die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen oder ganz zu verweigern. 

Es gilt das JuSchG.

 

§ 7 Speisen & Getränke

Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür vorgesehen Räumlichkeiten (Bistro) gestattet. Der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist in den Anlagen verboten. Auch berechtigt ein eingeschränktes Angebot der Gastronomie nicht zum Mitbringen eigener Speisen und Getränke. Speisen und Getränke können am Counter im Bistro erworben werden. Für den Ausschank von alkoholischen Getränken gilt das JuSchG.

 

§ 8 Bildmaterial

Das Fotografieren und sonstige Fertigen von Bildmaterial zu gewerblichen Zwecken, ist ohne vorheriges schriftliches Einverständnis des Betreibers untersagt. Das Fotografieren zu privaten Zwecken hingegen ist gestattet, sofern dieses Bildmaterial nicht kommerziell weitervertrieben wird. Das Fotografieren auf den Spielflächen ist nur in soweit gestattet, wie keine anderen Spieler/Besucher dadurch gestört werden. Der Betreiber ist dazu berechtigt jederzeit ohne Angabe von Gründen das Fotografieren oder Filmen auf den Minigolf-Spielflächen teilweise oder komplett zu untersagen. 

 

§ 9 Daten

Sämtliche Daten, die der Betreiber von Nutzern und Besuchern durch Registrierungen, Buchungen, Haftungsausschlüssen etc. erfährt und speichert werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Die Daten dienen für interne Zwecke (insbesondere bei Mitgliedskarten und Haftungsausschlüssen) und werden verschlossen, für Dritte nicht einsehbar, aufbewahrt. Eine Weitergabe, insbesondere an Marketingfirmen, findet nicht statt. Eine Verweigerung der Datenherausgabe, kann bei zwingender Datenerhebung (besonders bei Haftungsausschlüssen und Mitgliedskarten) zum Spielausschluss führen. Jeder Spieler/Besucher kann jederzeit schriftlich der Erhebung und Speicherung seiner Daten widersprechen und die Löschung dieser verlangen. Der Widerspruch ist schriftlich an die Fun Areas GmbH, Waller Heerstraße 46, 28217 Bremen zu richten.

 

§ 10 Haftungsausschluss

Der Betreiber haftet nicht bei Fehlverhalten der Spieler nach §§ 1, 3 & 8. Ganz gleich ob das Fehlverhalten bewusst oder unbewusst herbeigeführt wurde. Ebenso haftet der Betreiber nicht bei Aufsichtspflichtverletzung nach § 6. Für Unfälle, Verletzungen sowie Beschädigung eigener Gegenstände und Kleidung, etc. vor, während und nach dem Spiel, übernimmt der Betreiber keine Haftung, es sei denn ihm wird Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen. In besonderen Situation, z.B. bei Kindergruppen mit verantwortlichen Aufsichtspersonen kann der Betreiber im Vorfeld einen schriftlichen Haftungssauschluss von verantwortlichen Aufsichtspersonen verlangen.

 

§ 11 Außenflächen

Als Außenflächen gelten die zum jeweiligen Gebäude gehörenden Parkflächen, die keinen öffentlichen Verkehrsgrund darstellen sowie etwaige Gemeinschaftsflächen, wie Treppenhäuser, Flure, Fahrstühle, etc., sofern vorhanden und der jeweiligen Anlagen angeschlossen. Eine Haftung für die Außenflächen, insbesondere auch im Winter sowie für Vorkommnisse die Außenflächen betreffend, wird vom Betreiber nicht übernommen, soweit er rechtlich nicht dazu verpflichtet ist. Lediglich in den gemeinschaftlichen Räumen wird vom Betreiber für eine technische Verkehrssicherheit (Beleuchtung etc.) gesorgt. Die Benutzung der Außenflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der zugehörenden Parkflächen ist nur Besuchern der jeweiligen Minigolf-Anlagen gestattet. Wiederrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Jeder Besucher erhält zur Markierung seines Fahrzeugs eine Parkmarke sofern vorhanden und erforderlich.  

 

§ 12 Rechtswahl & Gerichtsstand

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Betreiber (Anbieter) und dem Besucher/Nutzer (Kunden) findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Besucher/Nutzer (Kunde) seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Besucher/Nutzer (Kunden) und dem Betreiber (Anbieter) ist der Sitz des Betreibers (Anbieters), sofern es sich bei dem Besucher/Nutzer (Kunden) um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt. Ist der Besucher/Nutzer (Kunde) eine natürliche Person, so finden die gesetzlichen Bestimmungen aus der ZPO Anwendung.

 

§ 12 a Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Betreiber (Anbieter) die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen hat. 

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§ 13 3D-Minigolf-Anlage

Die Minigolf-Anlage Glowinggolf Bremerhaven ist eine 3D-Minigolf-Anlage mit optischen 3D-Effekten. Zur Wahrnehmung der optischen Effekte erhält der Nutzer eine 3D-Brille. Die Gebühr für die Benutzung der 3D-Brille ist bereits in den Spielpreisen enthalten. Der Nutzer ist verpflichtet bei Spielende die 3D-Brille beim Spielleiter wieder abzugeben. Ein Einbehalten der 3D-Brille ist nicht gestattet. Der Betreiber ist dazu berechtigt Pfand für die Herausgabe der 3D-Brille zu verlangen. Die Minigolf-Anlage ist zum größten Teil mit speziellen 3D-Grafiken und Requisiten ausgestattet, die teilweise nur durch Benutzung einer speziellen 3D-Brille wahrgenommen werden können. Der Betreiber haftet nicht dafür, wenn Nutzer bestimmte 3D-Grafiken oder Requisiten nicht erkennen oder wahrnehmen. Ein Preisnachlass oder eine Preiserstattung werden vom Betreiber ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn der Nutzer während des Spiels auf die Benutzung einer 3D-Brille verzichtet oder diese während des Spiels verliert. Ferner gilt dies auch wenn der Nutzer keine vom Betreiber ausgegebene 3D-Brille, sondern seine eigene mitgebrachte verwendet und so ggf. keine 3D-Grafiken oder Requisiten wahrnimmt. Durch die Benutzung der 3D-Brille kann es zu Veränderungen oder zu Einschränkungen der optischen Wahrnehmung kommen. Es gilt hier besondere Vorsicht und Umsichtigkeit. Der Betreiber haftet nicht für Schäden oder Unfälle die auf Grund von Selbstüberschätzung oder Unachtsamkeit bei der Benutzung der 3D-Brille eintreten. 

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§ 14 Virtual Reality und Escaperooms VR

AUFGEHOBEN!

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§ 16 Military Lasertag

Es gelten die selben Bedingungen wie bei klassischem Lasertag, speziell die §§ 1, 3 & 5.

 

§ 17 Buchungen

Bei Buchungen über die Buchungsformulare  auf der offiziellen Homepage werden nur vollständig und richtig ausgefüllte Formulare akzeptiert und bearbeitet. Eine Buchung per Buchungsformular stellt noch keine Annahme durch den Betreiber dar, sondern diese erfolgt erst durch seine offizielle Bestätigung per Email oder per Telefon. Bestätigte Buchungen verpflichten zur Zahlung. Alternativ können Buchungen auch telefonisch erfolgen. Da diese persönlich sind, wird die Buchung zum Ende des Gesprächs als bestätigt angesehen. Buchungen werden nur von voll geschäftsfähigen Personen akzeptiert. Bei Missbrauch haften die verantwortlichen personensorge- oder erziehungsberechtigten Personen für nicht geschäftsfähige Personen. Der Betreiber behält sich das Recht vor bei Überbuchung zu gleichen Bedingungen umzubuchen. Das Recht auf Schadensersatz ist für den Betroffenen hierbei ausgeschlossen. 

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§ 18 Storno

Nicht angetretene Buchungen, die nicht storniert wurden verpflichten zur Zahlung. Der Betreiber ist berechtigt die Forderung einzutreiben. Buchungen können bis 5 Tage vor Antritt kostenfrei storniert werden, danach sind anteilige Stornokosten fällig, die am Wochenende (Fr, Sa & So) 50% der Buchungssumme und für Wochentage 30% der Buchungssumme betragen. Kurzfristige Stornierungen auf Grund von Krankheit, Unfall oder Notfällen sind durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Ein Verzicht auf eine Stornogebühr liegt im Ermessen des Betreibers und hängt von jeweiligen Situation ab. Kurzfristige Änderungen in der Buchung sind bis zu einem Wert von 25% der Buchungssumme kostenfrei. Für Änderungen in der Buchung gelten die selben Fristen wie für Stornierungen. Auch hier liegt ein Verzicht im Ermessen des Betreibers und hängt von der jeweiligen Situation ab.

 

§ 19 Miet mich!-Aktivitäten

AUFGEHOBEN!

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Fun Areas Deutschland GmbH

Hannover, 13.11.2020

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